Wohnungsrenovierung - Anwalt

Hab einen netten Brief bekommen:


Betrifft: Umbauarbeiten Hütteldorferstrasse 257, Top. 5


Sehr geehrter Herr T*****,

ich zeige an, dass ich Frau E******** G****, Ihre Vermieterin,
rechtsfreundlich vertrete. Wie mir meine Mandantin mitteilt, verputzen
Sie ohne Zustimmung die Wände Ihres Mietobjektes mit Rigipsplatten.

Gemäß Punkt VI. Ihres Mietvertrages haben Sie wesentliche Veränderungen
innerhalb des Mietgegenstanden dem Vermieter anzuzeigen. Dies ist nicht
erfolgt. Auch wierd meine Mandantin, diesem Umbau niemals zustimmen.


Ich habe Sie daher aufzufordern die Bauarbeiten unverzüglich ein- und
den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.


Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen hinsichtlich der
beschädigten Wände und des zerkratzten Parkettbodens behält sich
meine Mandantin ausdrücklich vor.


Ich zeichne mit freundlichen Grüßen
Mag. R***** M***


______________________________________________


WHAT THE F*** ?
Langsam aber sich hat meine Geduld wirklich ein Ende...
Aber dank Mietervereinigung hoffe ich, dass sich das ganze doch noch zu meinen
Gunsten aendern wird...
Immerhin sollte §9 des Mietrechtsgesetzes auf meiner Seite sein...

Haltets mir alle Daumen, die ihr uebrig habts...

*langsam.aber.sicher.verzweifel*

7 Kommentare:

strazy hat gesagt…

WTF??????? O_o??

Wie ar***ig ist das denn?

Ich mein - Hallo?? Geht's noch?

Versteh die Frau nicht.

*flausch* Me

Anonym hat gesagt…

na lass di nit unterkriegen, .. ich halt die Daumen dass alles gut geht bzw. du Recht bekommst! :)

Anonym hat gesagt…

Vielleicht versteh ichs grad falsch, aber eigentlich ist dieser Paragraf genau GEGEN dich. Ist ja der Punkt, auf den sich der Anwalt beruft...?

Bei der Gesiba ist das auch so - ich könnte zwar eine Wand hochziehen, bräuchte aber die Zustimmung von der Gesiba (ist aber angeblich eher eine Formsache?)

Mietervereinigung ist bestimmt eine gute Sache. Wird da für ein Beratungsgespräch was verlangt? (Wär ja eigentlich wieder eine eigene Mitgliedsgebühr fällig, wenn ich mich recht erinner)

lg! Christine

B7r hat gesagt…

Nein, ganz im Gegenteil - in dem Fall ist der § fuer mich, weil:

"Der Vermieter kann seine Zustimmung und eine erforderliche Antragstellung bei der Baubehörde nicht verweigern wenn,"

und nachdem ich die ganzen Punkte erfuell, sollt das auch gut gehen...

Mietervereinigung erhaelt sich durch Mitgliedsbeitraege, ja - aber das isses mir wert!

Lg,
Werner :-)

Anonym hat gesagt…

Sofern ich den $ richtig verstehe, kannst du zwar belangt werden, dass du versäumt hast den Umbau bei deiner Vermieterin anzuzeigen, aber du kannst nicht wegen den Veränderungen (sofern sie nicht gegen $9.1. 1.-7. verstoßen) belangt werden.

Anonym hat gesagt…

Ich zitiere:

Der Vermieter kann seine Zustimmung und eine erforderliche Antragstellung bei der Baubehörde nicht verweigern wenn,
1. die Veränderung dem jeweiligen Stand der Technik entspricht,
2. die Veränderung der Übung des Verkehrs entspricht und einem wichtigen Interesse des Hauptmieters dient,
3. die einwandfreie Ausführung der Veränderung gewährleistet ist,
4. der Hauptmieter die Kosten trägt,
5. durch die Veränderung keine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen des Vermieters oder eines anderen Mieters zu besorgen ist,
6. durch die Veränderung keine Schädigung des Hauses, im besonderen keine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses, erfolgt,
7. die Veränderung keine Gefahr für die Sicherheit von Personen und Sachen bewirkt.

Wieso meinst du, dass das alles erfüllt ist...? Da steht unter anderen drin, dass ein "wichtiges Interesse des Hauptmieters" erfüllt wird. Oder noch besser Punkt 5 -> Schützenswürdige Interessen des Vermieters oder anderen Mieters. Also ich würd mich da lieber net ZU sicher fühlen, wesentliche bauliche Veränderungen (zB Wand ziehen, damit aus einer 2 Zimmer- eine 3-Zimmer-Wohnung wird) muss man IMMER melden :(

lg und dennoch toi toi toi!
Christine

Anonym hat gesagt…

Nachtrag: Vielleicht findet man mehr Hinweise in den Richtlinien zum Mietrechtsgesetz. Hab leider keine Idee, wo man die online abrufen kann :(

lg! Christine